Anlage 3 Unterhebel
Anlage 3 Regeln für das Schießen mit Unterhebelrepetierer für die
Bezirksmeisterschaft 2015 - Bezirk 012
ab Landesmeisterschaft siehe Ausschreibung LM
^ (dann beim BEZ Analog Land)
1.
Waffen
Disziplin I: Lever Action Gewehre im Kaliber 22lfB (22lr.)
Disziplin II: Lever Action Gewehre für Zentralfeuermunition.
Zugelassen sind Unterhebelrepetiergewehre, deren Modelle vor 1900
entwickelt wurden. Zugelassen sind auch entsprechende Repliken.
1.1 Auf jeder Feuerwaffe müssen in Deutschland gültige Beschusszeichen nach
gesetzlichen Vorschriften vorhanden sein.
Ausnahme = Originale vor Einführung der Beschusspflicht.
1.2 Bekleidung
Spezialbekleidung, wie Schießjacke nach Regel 1.2.3 SpO, Schießhose nach
Regel 1.2.4 SpO und Schießschuhe nach Regel 1.2.5 SpO, ist nicht erlaubt.
1.3 Abzug
Mindestens 1000 g. Der Abzugswiderstand darf nicht mit bloßer Hand regulierbar sein.
1.4 Mündungsbremsen Sind nicht gestattet.
1.5 Ladekapazität Mindestens 5 Patronen.
1.6 Laufbeschwerungen Sind nicht gestattet.
1.7 Gewicht
Gewicht ohne Limit, jedoch darf das Gewicht der Originalwaffe nicht überschritten werden.
1.8 Schäftung
Schäftung wie Original. Lochschaft, Handballenauflage oder jede Art von
Handstütze gemäß der SpO sind nicht gestattet.
1.9 Visierung
Offene „typgemäße“ Visierung (keine Matchvisierung u. ä.), alternativ Lochkimme, mit kleinem
Schraubteller. Visierdiopter u. ä. sind nicht erlaubt.
Erlaubte Lochkimme: Eine eventuelle vorhandene Seitenverstellung darf nicht mit bloßer Hand
regulierbar sein (ggf. mittels Madenschraube o. ä. blockieren).
Maximaler Außendurchmesser des Schraubtellers 14 mm.
Mindest-Lochdurchmesser (Durchblick) 1,5 mm. Zusätzliche Einsätze sind nicht erlaubt. Maximal
sind zwei Zielhilfen erlaubt, keine "Dreipunktvisierung.
1.11 Zielhilfsmittel sind nicht gestattet.
1.12 Gewehrriemen ist nicht gestattet.
1.13 Schießbrille ist erlaubt.
1.14 Munition
Disziplin I: Randfeuerpatronen im Kaliber 22 lfb (.22 lr)
Disziplin II: Handelsübliche (auch selbstgeladene) Zentralfeuermunition.
jedoch keine Vollmantelmunition
2. Scheibenentfernung und Scheiben
Die Scheibenentfernung beträgt Disziplin I + II Gewehrscheibe 100 m
3. Schusszahlen – Schießzeit
Die Disziplinen I und II bestehen aus je 40 Schuss.
20 Schuss stehend in 4 Serien à 5 Schuss in 75 Sek.
20 Schuss kniend in 4 Serien à 5 Schuss in 75 Sek.
Ab dem 46. Lebensjahr ist statt kniend der Sitzanschlag erlaubt.
Beim Wechsel des Anschlages vom Stehend- zum Kniendschießen
beträgt die Pause max. 10 Min.
Probeschüsse
Vor Beginn der Wettkampfschüsse jeweils 1 Probeserie 5 Schuss in 75 Sek.
4. Ergebnisgleichheit
Bei Ergebnisgleichheit ist nach Regel 0.12.1 SpO zu verfahren.
5. Durchführung
Nach dem Kommando „Laden“ fragt der Schießleiter: „Sind Sie bereit?“.
kommt kein Widerruf, wird nach 5 Sek. mit dem Kommando „Feuer“ die
5-Schuss-Serie gestartet.
Bei Widerruf ist dem Schützen einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitungen
in einer Zeit von 15 Sek. abzuschließen. Nach Ablauf der Zeit von 15 Sek. kommt
der Aufruf „Achtung“ und nach weiteren 5 Sek. das Kommando „Start“.
Nach Ablauf der Schießzeit von 75 Sek. gibt der Schießleiter das Kommando:
„STOPP“. Ein nach diesem Kommando abgegebener Schuss wird für diese Serie
nicht gewertet. Dem Schützen wird der beste Treffer auf der Scheibe abgezogen.
6. Störungen
Schießanlage
Tritt an einer Anlage eine technische Störung auf, die eine korrekte Beendigung
einer begonnenen Serie verhindert, wird diese Serie nicht gewertet und die Schuss-
löcher werden abgeklebt. Nach Behebung der Störung wird die Serie wiederholt.
Eine zusätzliche Probeserie wird nicht gestattet.
Waffen und Munitionsstörung
Wird eine Waffe aus irgendeinem Grunde funktionsunfähig, darf der Schütze unter
genauester Beachtung der allgemein üblichen Sicherheitsbestimmungen versuchen,
die Störung innerhalb der Serienzeit zu beheben und das Schießen fortsetzen.
Falls die Störung in der Serienzeit nicht behoben werden kann, bekommt der Schütze
keine Zeitverlängerung. Die geladene Waffe ist zu entladen (entfernen des Magazins,
falls technisch möglich) und mit offenem Verschluss und Laufrichtung zur Scheibe
abzulegen. Beachtet der Schütze diese Sicherheitsregel nicht, wird er disqualifiziert.
Die vor der Störung abgegebenen Schüsse werden für die Serie gewertet.
Der Schütze darf in der nächsten Serie wieder antreten.
Ein Tausch der Waffe ist nicht erlaubt.
7. Allgemeines
Die Disziplin I und II werden landesverbandsintern als Einzel- und Mannschaftswettbewerbe
ausgetragen.
Ab der Landesverbandsmeisterschaft wird eine Unterteilung in Vorkampf
und Endkampf vorgenommen.
Bis einschließlich Bezirk bleibt es den Veranstaltern vorbehalten, die Disziplin
wie unter Punkt 5 beschrieben, durchzuführen.
Die Meldung zur nächsthöheren Meisterschaft erfolgt mit dem Vorkampfergebnis.
Bei allen nicht aufgeführten Punkten ist die SpO sinngemäß anzuwenden.
Voerde, im November 2014 Stand: 10.11.2014